Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 22.04.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der P&K Dienstleistung GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Reinigungs-, Winterdienst- und damit verbundenen Dienstleistungen sowie über Arbeitnehmerüberlassung.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), sofern nicht einzelne Klauseln ausdrücklich nur für eine Gruppe gelten.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung folgender Dienstleistungen – je nach individueller Beauftragung:
- Unterhaltsreinigung (regelmäßige Pflegereinigung)
- Grundreinigung
- Glas- und Fassadenreinigung
- Baureinigung (Bau-, Bauschluss- und Bauendreinigung)
- Teppichreinigung
- Winterdienst (Schneeräumung und Streuarbeiten)
- Arbeitnehmerüberlassung nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Leistungsintervalle, die zu reinigenden Flächen sowie die eingesetzten Reinigungsmittel und -verfahren ergeben sich aus dem individuellen Angebot, dem Leistungsverzeichnis oder dem Reinigungsplan, die Bestandteil des Vertrages werden.
(3) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Reinigungstechnik und unter Beachtung der einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform erfolgte Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Eine Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail genügt) gilt als verbindliche Annahme.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
§ 4 Leistungsausführung und Termine
(1) Die Ausführung der Leistungen erfolgt zu den im Vertrag, Leistungsverzeichnis oder Reinigungsplan festgelegten Zeiten.
(2) Fallen Reinigungstermine auf gesetzliche Feiertage im Bundesland Baden-Württemberg, so entfällt die Leistung ersatzlos, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Anrechnung auf den Monatspreis erfolgt nicht.
(3) Terminverschiebungen durch den Auftraggeber sind dem Auftragnehmer mindestens 48 Stunden im Voraus in Textform mitzuteilen. Bei kurzfristigeren Verschiebungen kann der Auftragnehmer den vereinbarten Leistungspreis auch ohne Erbringung der Leistung in Rechnung stellen, soweit er die Arbeitskraft nicht anderweitig einsetzen konnte.
(4) Geringfügige Abweichungen von vereinbarten Ausführungszeiten aufgrund betrieblicher Gegebenheiten bleiben vorbehalten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung:
- ausreichend Wasser und Strom an den zu reinigenden Objekten,
- verschließbare Abstellmöglichkeiten für Reinigungsgeräte, -mittel und Maschinen,
- erforderliche Zugangsmöglichkeiten (Schlüssel, Transponder, Zugangscodes),
- einen geeigneten Pausen- und Aufenthaltsraum für das Reinigungspersonal, soweit nach Umfang der Leistung angemessen.
(2) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer auf besondere Gefahren oder empfindliche Oberflächen, Geräte und Materialien hinzuweisen. Unterbleibt der Hinweis, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstehende Schäden.
(3) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die zu reinigenden Räume und Flächen zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind. Kann die Leistung wegen fehlenden Zugangs nicht erbracht werden, hat der Auftraggeber den vereinbarten Preis dennoch zu entrichten.
§ 6 Schlüssel- und Zugangsregelung
(1) Werden dem Auftragnehmer Schlüssel, Transponder oder Zugangscodes überlassen, erfolgt die Übergabe gegen Quittung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur sorgfältigen Verwahrung.
(2) Bei Verlust haftet der Auftragnehmer für die Kosten eines nachweislich erforderlichen Austauschs der betroffenen Schließanlage; die Haftung ist auf den Verkehrswert der Schließanlage begrenzt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(3) Bei Vertragsende sind sämtliche überlassenen Zugangsmittel unverzüglich zurückzugeben.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Bei einmaligen Leistungen (z. B. Grundreinigung, Baureinigung) endet das Vertragsverhältnis mit der Abnahme der vollständigen Leistung.
(2) Bei Dauerleistungsverträgen (insbesondere Unterhaltsreinigung) läuft der Vertrag für die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Wird keine Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen von mehr als zwei aufeinander folgenden Monatsraten trotz schriftlicher Mahnung in Verzug ist.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot oder Vertrag ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung für Dauerleistungsverträge wird monatlich im Voraus abgerechnet und ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(3) Die Vergütung für einmalige Leistungen ist nach Rechnungsstellung und Leistungserbringung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie angemessene Mahnkosten zu berechnen. Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB.
(5) Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
§ 9 Preisanpassungen
(1) Kommt es während der Vertragslaufzeit eines Dauerleistungsvertrages zu einer Änderung der für die Kalkulation maßgeblichen Faktoren – insbesondere zu Anpassungen des allgemein verbindlichen Mindestlohns, des einschlägigen Tariflohns im Gebäudereiniger-Handwerk, gesetzlicher Abgaben oder sonstiger behördlich veranlasster Kostenerhöhungen – ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung in dem Umfang anzupassen, in dem sich seine Kosten nachweislich erhöhen.
(2) Preisanpassungen werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt.
(3) Der Auftraggeber hat im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5 % ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Erhöhung, das innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Ankündigung schriftlich auszuüben ist.
§ 10 Einsatz von Subunternehmern
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages geeignete, fachkundige Subunternehmer einzusetzen.
(2) Für das Verhalten der Subunternehmer haftet der Auftragnehmer wie für eigenes Verhalten (§ 278 BGB).
§ 11 Arbeitnehmerüberlassung
(1) Soweit Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Arbeitnehmern ist, gelten ergänzend die Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sowie die hierzu vom Auftragnehmer gesondert vorgelegten Überlassungsbedingungen.
(2) Der Auftragnehmer verfügt über die nach § 1 AÜG erforderliche Erlaubnis. [Erlaubnis-Datum und erteilende Agentur für Arbeit einsetzen]
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die überlassenen Arbeitnehmer gemäß den Vorschriften des AÜG und den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen einzusetzen.
§ 12 Mängelrüge und Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Leistungserbringung zu prüfen. Festgestellte Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, in Textform anzuzeigen.
(2) Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge wird der Auftragnehmer die Mängel kostenfrei durch Nacherfüllung beseitigen. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, Minderung zu verlangen oder – bei nicht unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (§§ 634a, 438 BGB).
§ 13 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 14 Versicherung
Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [z. B. 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden]. Ein Versicherungsnachweis wird dem Auftraggeber auf Anforderung vorgelegt.
§ 15 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des jeweils anderen Vertragspartners vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung erfolgt nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung unter https://pundk-dienstleistung.de/datenschutzerklaerung/.
(3) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers erhält, schließen die Parteien bei Bedarf einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
§ 16 Referenzrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen und das Logo des Auftraggebers zu Referenzzwecken auf seiner Webseite, in Angeboten und in Werbematerialien zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
§ 17 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Pandemien, Naturkatastrophen) befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 18 Änderungen dieser AGB
(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB im Falle einer Änderung der gesetzlichen Lage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie zur Anpassung an veränderte Markt- und Geschäftsverhältnisse anzupassen.
(2) Änderungen werden dem Auftraggeber bei Dauerschuldverhältnissen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber innerhalb von sechs Wochen nicht, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Der Auftraggeber wird auf diese Rechtsfolge bei der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 19 Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und nicht bereit.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Auftragnehmers in Heidelberg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.